Wann kann ein Antrag eingereicht werden?
Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig in elektronischer Form eingereicht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt 30.000 EUR pro Jahr.
Die Finanzierung erfolgt als Anteilfinanzierung. Der Eigenfinanzierungsanteil beträgt 25 Prozent für Hochschulen und 50 Prozent für oberste bzw. obere Landesbehörden.
Grundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anerkannt werden unter anderem Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, projektbezogene Personalausgaben und Sachmittel sowie anteilige Verwaltungskosten (nur für Hochschulen).
Welche Nebenbedingungen gelten für die Förderung?
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage von Kooperations- und Weiterleitungsverträgen (KWLV) zwischen Engagement Global und dem jeweiligen Antragsteller.
Bei einer Weiterleitung der Zuwendung von Engagement Global an oberste oder obere Landesbehörden werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Bestandteil des KWLV.
Bei einer Weiterleitung der Zuwendung an Hochschulen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Bundes.