Wer kann Anträge stellen?
Anträge können von allen übergeordneten öffentlichen Institutionen im Schulbereich gestellt werden, wie zum Beispiel von Bildungsministerien, Landesinstituten für Lehrkräftebildung, Studienseminaren, Universitäten, Schulbehörden sowie auch von großen Berufsbildungseinrichtungen. Dies erfolgt in Absprache mit der obersten Dienstbehörde für Bildung des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der zuständigen Fachreferentin oder Fachreferenten für den Themenbereich BNE oder Globales Lernen. Kooperationen zwischen Ländern sind gewünscht, aber nicht Bedingung. Eine wissenschaftliche Betreuung der Länderinitiativen ist wünschenswert.
Wer entscheidet über die Anträge?
Über die Anträge entscheidet das BMZ. Engagement Global schließt mit den von den Ländern bestimmten Projektträgern Kooperationsvereinbarungen ab. In diesen wird geregelt, welche Leistungen die beteiligten Partner erbringen
Was bietet Engagement Global?
Die Leistungen von Engagement Global umfassen:
Die Bereitstellung von Finanzmitteln, die Koordination der Gesamtmaßnahme und die Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen den Länderinitiativen. In der Regel finden ein bis zwei Mal jährlich Treffen der Koordinatorinnen und Koordinatoren aller Initiativen statt.
Fortbildungen zu bestimmten Themen, zum Beispiel Einführung in den Orientierungsrahmen, Training of Trainers zu BNE, Begegnungsreisen mit Entwicklungsländern, Teilnahme an Schulwettbewerben zu BNE/GL.
Was ist sonst noch zu beachten?
Eine Länderinitiative kann in der Regel drei Jahre kofinanziert werden, eine begründete Verlängerung ist möglich. Anträge sollen einen angemessenen Eigenanteil der beteiligten Organisationen von mindestens 50 Prozent nachrichtlich nachweisen. Als Eigenleistung angerechnet werden können unter anderem der Einsatz eigenen Personals oder Entlastungsstunden für Lehrerinnen und Lehrer etc.
Die Initiativen sollen so angelegt sein, dass sie eine nachhaltige Wirkung im jeweiligen Bundesland erzielen. Planungen zur nachhaltigen Sicherung der Ergebnisse und – soweit möglich – zur Fortführung der Aktivitäten sollten im Antrag dargelegt werden.